Grundlegende Ausgangsbeschränkung vom 20.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig.
Die Regierung des Bundeslandes Bayern hat ein sofortiges (ab dem 20.03.2020, 0 Uhr) geltende grundlegende Ausgangsbeschränkung verhängt. Besuche sind in Pflegeheimen ab sofort untersagt. Angehörige dürfen nur noch zur Sterbebegleitung die Einrichtung betreten.
Wenn Sie Fragen haben, können sie diese telefonisch oder per Mail mit uns abklären. Wir werden entsprechende Auskünfte geben!
Wir bitten aber vorab um Verständnis, dass die Erreichbarkeit auf Grund der erwarteten hohen Anzahl an Anrufen und Anfragen einen Moment in Anspruch nehmen kann.
„Es werde unsere Solidarität, unsere Vernunft, unser Herz füreinander auf eine Probe gestellt, von der wir uns wünschen, dass wir diese Probe auch bestehen“.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis zum Schutz der bei uns lebenden Senioren.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Heimleitungen
Matthias-Claudius-Haus
Schöntalhöfe
LINKS:
Informationen zur Ausgangsbeschränkung in Bayern
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf
Bayerisches Innenministerium für Gesundheit und Pflege
Merkblatt zum Umgang mit dem Coronavirus, pdf